Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über den Ausschreibungsdienst
Die Sächsische Staatskanzlei hatte zum 1. Januar 2006 die Sächsische Druck- und Verlagshaus (SDV) AG mit der Herausgabe und dem Vertrieb des Sächsischen Ausschreibungsblattes (print und online) beauftragt. Der Vertrag mit der SDV AG wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2010 geschlossen. Er enthält die Möglichkeit einer zweijährigen Verlängerung. Von dieser Möglichkeit hat die Staatskanzlei durch Abschluss eines Änderungsvertrages Gebrauch gemacht und dabei Folgendes vereinbart:
1. Preise
Die im Vertrag zum 1. Januar 2006 vereinbarten Preise bleiben bestehen und werden auch während des Verlängerungszeitraumes nicht verändert.
2. Neue/Angepasste eform-Formulare
In Umsetzung der zum 11. Juni 2010 in Kraft getretenen neuen VOB und VOL stehen den Vergabestellen künftig folgende neue beziehungsweise angepasste eform-Formulare zur Verfügung:
- Öffentliche Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe VOB und VOL (verfügbar seit 12. Juli 2010)
- Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 19 Abs. 5 VOB/A (verfügbar seit 19. Juli 2010)
- Vergebene Aufträge nach Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe nach § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A (verfügbar ab 13. September 2010)
Mit der Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst vom 21. Juli 2010 (SächsABl. S. 1108) wird die Veröffentlichung der Bekanntmachungen von beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach VOB und vergebenen Aufträgen nach Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe nach VOB und VOL im Sächsischen Ausschreibungsdienst für alle Vergabestellen verpflichtend.
Da sich der Mindestinhalt der Bekanntmachungen über vergebene Aufträge unterscheidet, werden getrennte eform-Formulare nach VOL und VOB zur Verfügung gestellt. Damit sollen den Vergabestellen das Ausfüllen erleichtert und Nachfragen vermieden werden. In den Formularen wird auch der Sitz des beauftragten Unternehmens abgefragt. Diese Angabe ist zwar nicht nach VOL und VOB, aber nach der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht (VwV Beschleunigung Vergabeverfahren) vom 13. Februar 2009 (SächsABl. S. 415), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2516), erforderlich. So wird mit einer Bekanntmachung gleichzeitig beiden Rechtspflichten nach VOL beziehungsweise VOB und nach der VwV Beschleunigung Vergabeverfahren Genüge getan. Wenn ab dem 13. September 2010 die neuen eform-Formulare für vergebene Aufträge nach VOB und VOL zur Verfügung gestellt werden, wird es daher kein gesondertes Formular für vergebene Aufträge nach der VwV Beschleunigung Vergabeverfahren mehr geben.
Zusätzlich wird es ab dem 13. September 2010 zwei neue eform-Formulare für Berichtigungen geben (je eines für nationale Vergabeverfahren und für EU-Vergaben). Bei Verwendung dieser Formulare entfallen künftig für die Vergabestellen die Kosten für die Veröffentlichung von Berichtigungen (vergleiche Nummer 6 Buchst. a Satz 1 VwV Ausschreibungsdienst).
3. Belegexemplare der Onlineversion des Sächsischen Ausschreibungsblattes für Vergabestellen
Mit Verwaltungsvorschrift vom 1. Juli 2009 (SächsABl. S. 1179) war die VwV Ausschreibungsdienst dahingehend geändert worden, dass die Onlineversion des Ausschreibungsblattes die amtlich verbindliche ist. Künftig erhalten daher alle Vergabestellen den Bekanntmachungstext nach Veröffentlichung in der Onlineversion als Belegexemplar der Bekanntmachung per E-Mail. SDV Vergabe wird den internen Workflow und die IT-Systeme bis zum 20. Dezember 2010 entsprechend umstellen. Sollten einzelne Vergabestellen nicht per E-Mail erreichbar sein, wird SDV ihnen die Bestätigungs-E-Mail mit dem Bekanntmachungstext per Fax übersenden. Ein Versand der Belegexemplare der Printversion des Sächsischen Ausschreibungsblattes erfolgt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Weitere Informationen rund um den Sächsischen Ausschreibungsdienst entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der SDV AG (www.vergabe-sachsen.de).
Dresden, den 22. Juli 2010
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter