Änderung der VwV Ausschreibungsdienst vom 01. Juli 2009
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei,
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst
Vom 1. Juli 2009
I.
Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Sächsischen Ausschreibungsdienst
(VwV Ausschreibungsdienst) vom 27. Oktober 2005 (SächsABl. S. 1083), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. Januar 2007 (SächsABl. S. 235), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3 werden nach Buchstabe b folgende Buchstaben angefügt:„c) Die vorstehend genannten Auftraggeber sind ferner verpflichtet, erteilte Aufträge nachder Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums fürWirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und desSächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht (VwV Beschleunigung Vergabeverfahren) vom 13. Februar 2009 (SächsABl. S. 415) unter Verwendung des e-Form-Formates im Sächsischen Ausschreibungsdienst zu veröffentlichen.d) Eine Bekanntmachung ist mit Erscheinen ihrer Veröffentlichung in der Onlineversionbewirkt.“
2. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe a werden folgende Sätze angefügt:
„Im Ausschreibungsblatt am Freitag erscheinen Veröffentlichungen, die in der Woche des Erscheinungstages bis Dienstag, 12.00 Uhr, bei SDV eingegangen sind. Im Ausschreibungsblatt am Dienstag erscheinen Veröffentlichungen, die bis Donnerstag der Vorwoche, 12.00 Uhr, bei SDV eingegangen sind.“
b) In Buchstabe b wird Satz 1 folgt gefasst:
„Die Onlineversion kann von Abonnenten über Internet und per E-Mail bezogen
werden.“
c) In Buchstabe c werden die Wörter „und eingestellt“ gestrichen und nach dem Wort „Veröffentlichung“ die Wörter „in der Onlineversion“ eingefügt.
3. Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a) Buchstabe c wird aufgehoben.
b) Buchstabe d wird Buchstabe c.
4. In Nummer 6 wird der letzte Satz des Buchstabens b zum Buchstaben c.
5. In Nummer 7 Satz 1 werden die Wörter „im Sächsischen Ausschreibungsdienst“ durch die Wörter „in der Onlineversion des Sächsischen Ausschreibungsdienstes“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 1. Juli 2009
Der Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Johannes Beermann
Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk