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Belegexemplare der Onlineversion unter www.vergabe24.de für Vergabestellen

16.07.2010

Seit 24.07.2009 ist die neue VwV Ausschreibungsdienst in Kraft, wonach die Onlineversion des Ausschreibungsblattes die amtlich verbindliche ist.

Bisher erhalten Vergabestellen, die die Vergabeunterlagen von SDV Vergabe versenden lassen, per E-Mail den Bekanntmachungstext mit den ergänzten Preisangaben der Vergabeunterlagen vor Veröffentlichung in der Onlineversion zugeschickt. Künftig sollen alle Vergabestellen den Bekanntmachungstext nach Veröffentlichung in der Onlineversion als Belegexemplar der Bekanntmachung per E-Mail erhalten.

SDV Vergabe wird den internen Workflow und die IT-Systeme entsprechend umstellen. Sollten einzelne Vergabestellen nicht per E-Mail erreichbar sein, wird SDV ihnen die Bestätigungs-E-Mail mit dem Bekanntmachungstext per Fax übersenden. SDV wird den Workflow bis zum 20.12.2010 ändern.

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