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Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen

16.07.2010

Mit Inkrafttreten der neuen VOB sind Auftraggeber verpflichtet, in Internetportalen oder in ihren Beschafferprofilen fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen (§ 19 Abs. 5 VOB/A) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Diese Informationen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
  • voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.

SDV Vergabe wird die Informationen zu beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen der staatlichen und kommunalen Auftraggeber aus dem Freistaat Sachsen auf www.vergabe24.de veröffentlichen.

Bis 31.12.2010 werden diese Informationen den Abonnenten von Vergabe24 Region Sachsen ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt, danach ggf. über ein weiteres Abonnement.

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