Informationen über vergebene Aufträge
16.07.2010
Nach der neuen VOB, der neuen VOL und der Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren sind freihändig und beschränkt vergebene Aufträge ohne Teilnahmewettbewerb ab einem festgelegten Auftragswert auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil bekannt zu machen.
Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:
§ 20 Abs. 3 VOB-neu:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
§ 19 Abs. 2 VOL-neu:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressaten
- Name des beauftragten Unternehmens
- Vergabeart
- Art und Umfang der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
Ziffer I Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Name und Sitz des beauftragten Unternehmens
SDV Vergabe veröffentlicht die Informationen der staatlichen und kommunalen Auftraggeber aus dem Freistaat Sachsen nach Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren im Sächsischen Ausschreibungsblatt und auf www.vergabe24.de und in gleicher Weise nach Inkrafttreten der neuen VOB und VOL.
Mit Außerkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren zum 31.12.2010 stehen diese Informationen nur noch unter www.vergabe24.de zur Verfügung.