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Seit 24.07.2009 ist die neue VwV Ausschreibungsdienst in Kraft, wonach die Onlineversion des Ausschreibungsblattes (Vergabe24.de) die amtlich verbindliche ist. Eine Bekanntmachung ist mit Erscheinen ihrer Veröffentlichung in der Onlineversion (Vergabe24.de) bewirkt.

Bisher erhielten Vergabestellen, die die Vergabeunterlagen von SDV Vergabe versenden lassen, per E-Mail den Bekanntmachungstext mit den ergänzten Preisangaben der Vergabeunterlagen vor Veröffentlichung in der Onlineversion zugeschickt. Dieses Verfahren wurde durch SDV Vergabe weiterentwickelt und mit der Sächsische Staatskanzlei abgestimmt. So sollen künftig alle Vergabestellen den Bekanntmachungstext nach Veröffentlichung in der Onlineversion als Beleg der Bekanntmachung per E-Mail erhalten. Ein Versand der Printversion des Sächsischen Ausschreibungsblattes als Beleg erfolgt nicht mehr.

SDV Vergabe hat den internen Workflow und die IT-Systeme entsprechend umgestellt. Sollten einzelne Vergabestellen nicht per E-Mail erreichbar sein, wird SDV Vergabe ihnen die Bestätigungs-E-Mail mit dem Bekanntmachungstext per Fax übersenden.

Die Verfahrensumstellung erfolgt durch SDV Vergabe am 01.12.2010.

Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu dieser Verfahrensumstellung an: Uwe Köhler, Telefon: (0351) 4203-188

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