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E-Mails des Bundesverwaltungsamt an Vergabestellen im Freistaat Sachsen
In jüngster Zeit häufen sich Fragen sächsischer Vergabestellen, die sich durch E-Mails des Bundesverwaltungsamtes zur Veröffentlichung von Ausschreibungen auf bund.de verunsichert fühlen. Das Bundesverwaltungsamt hatte den Eindruck vermittelt, als genüge die aktuelle Vorgehensweise nicht für die Erfüllung von § 12 Abs. 1 VOL/A. Weiterhin wurde die Behauptung aufgestellt, die Publikation auf der Plattform www.vergabe24.de sei keine rechtskonforme Veröffentlichung. Nach einem klärenden Schreiben des Sächsischen Druck- und Verlagshauses hat das Bundesverwaltungsamt nunmehr am 22.02.2011 mitgeteilt, keine derartigen E-Mails mehr zu versenden.
Die Sächsisches Druck- und Verlagshaus AG (SDV), betreibt im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung den Sächsischen Ausschreibungsdienst und veröffentlicht für sämtliche staatlichen und kommunalen Auftraggeber sowie Subventionsempfänger im Freistaat Sachsen öffentliche Ausschreibungen und andere Vergabebekanntmachungen im Internet unter www.vergabe24.de sowie im Printmedium „Sächsisches Ausschreibungsblatt“.
SDV übernimmt für die sächsischen Vergabestellen auch die Weiterleitung von Informationen zur Erfüllung der Transparenzpflichten nach § 12 Abs. 1 VOL/A. SDV übermittelt zu jeder Ausschreibung Kurzinformationen sowie einen Link auf die Quelle der Originalveröffentlichung.
Gemäß Ziffer 3. lit. d) VwV Ausschreibungsdienst ist die Vergabebekanntmachung mit dem Erscheinen in der Online-Version bewirkt. Die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf www.vergabe24.de stellt mithin die nach Sächsischem Landesrecht verbindliche amtliche Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen dar.
§ 12 VOL/A sieht ausdrücklich nicht vor, dass der Volltext einer Bekanntmachung auf www.bund.de zu veröffentlichen ist. § 12 VOL/A sieht ebenso wenig vor, dass der Volltext einer Bekanntmachung über www.bund.de ohne weitere Registrierung zugänglich sein muss. Vielmehr genügt es, wenn die Ausschreibung über www.bund.de ermittelt werden kann. Dies ist aber ohne weiteres gegeben.