Zur Navigation springenZum Inhalt springen

Hinweise zur Vergabe öffentlicher Aufträge im kommunalen Bereich im Freistaat Sachsen

Zum 01. Juni 2006 haben die Hinweise zur Vergabe öffentlicher Aufträge im kommunalen Bereich die frühere Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt vom 23. September 2000 abgelöst. Die Reaktionen auf die inhaltliche und formelle Ausgestaltung der Neufassung waren durchweg positiv. In der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung der kommunalen Vergabestellen sind zumindest aus Sicht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern seit der Neufassung erhebliche Fortschritte zu erkennen.

Seit der Neufassung im vergangenen Jahr haben sich wiederum zahlreiche Veränderungen bei Vorschriften und Rechtsprechung zum Vergaberecht ergeben. Diesen Veränderungen soll die Ihnen nun vorliegende Aktualisierung Rechnung tragen. Darin sind v. a. die Hinweise zur Internvergabe, zum wettbewerblichen Dialog, zur freihändigen Vergabe, zum Vergabevermerk, zu Rahmenvereinbarungen und zur Aufhebung von Ausschreibungen ergänzt bzw. überarbeitet worden. Strukturell wurde der Leitfaden nur an einzelnen Stellen geändert.

Leider wurde bislang die zweite Stufe der Reform des Bundesvergaberechts nicht verwirklicht. Der Zweck des Leitfadens besteht daher unverändert darin, den kommunalen Auftraggebern im Freistaat Sachsen ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, in welchem die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachtenden, nach wie vor in zahlreichen Einzelregelungen verstreuten Regelungen des Vergaberechts mit einigen grundlegenden Erläuterungen zur möglichst einheitlichen Anwendung zusammengestellt sind. Die Hinweise dienen zudem der Sicherstellung des in Art. 2 der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) festgelegten Grundsatzes, wonach öffentliche Auftraggeber alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nicht diskriminierend zu behandeln und in transparenter Weise vorzugehen haben.

Mit dem Ziel, die Akzeptanz des als kompliziert und bürokratisch empfundenen Vergaberechts noch weiter zu erhöhen und die bei Beachtung des Vergaberechts erzielbaren Vorteile für die Kommunen nutzbar zu machen, haben die Regierungspräsidien Chemnitz, Dresden und Leipzig auf der Grundlage ihrer Nachprüfungs- und Aufsichtspraxis sowie die kommunalen Landesverbände im Rahmen der Anhörung dankenswerterweise wiederum zahlreiche Vorschläge zur Aktualisierung und Verbesserung unterbreitet.

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat Kommunale Wirtschaft, Vermögensrecht
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

Seite empfehlen und vormerken: Twitter Facebook Mr. Wong Google Bookmarks YahooMyWeb del.icio.us