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Vergabenachprüfung

Wer sich als Teilnehmer bei einer Vergabeentscheidung bei öffentlichen Großaufträgen benachteiligt sieht, kann die unabhängige 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen, die bei der Landesdirektion Leipzig eingerichtet ist, anrufen. Sie ist die erste Instanz im förmlichen Nachprüfungsverfahren. Die Kammer muss innerhalb von fünf Wochen entscheiden, ob das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten hat oder ob sonst gegen die Vergabevorschriften verstoßen wurde. Die Kammer kann Auftrag und Vergabe von öffentlichen Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen überprüfen, wenn der Auftragswert die Europäischen Schwellenwerte erreicht bzw. überschreitet. Diese betragen bei Bauaufträgen 5 Mio. Euro, bei Fach- oder Teillosen 1 Mio. Euro und bei öffentlichen Lieferaufträgen 200.000 Euro.

Kontakt

Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Besucheradresse:
Braustraße 2
04107 Leipzig

Telefon: 0341 977-1404
Telefax: 0341 977-1049

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