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Im zweiten Anlauf: Kabinett beschließt neue Vergabeverordnung

29.04.2010

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht.

Das Kabinett hatte bereits am 27. Januar der neuen VgV zugestimmt, aufgrund der Änderungen des Bundesrats war nun eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Der Entwurf der neuen VgV stammt aus der Feder des BMWi, mit der in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt setzt sie die von den zuständigen Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten der VgV werden dann – endlich – auch die sog. 3. Stufe der Vergaberechtsreform und mit ihr die Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung des Vergaberechts ein Ende finden. Nach einer aktuell anlässlich der Verabschiedung der neuen VgV vom BMWi herausgegebenen Presseerklärung sollen die durch die Reform eingetretenen Verfahrenserleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen ein Reduzierungspotenzial von etwa 40 Prozent der bisherigen Bürokratiekosten haben. Das BMWi erwartet eine Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. Euro.

Viel Zeit bleibt dem Ministerium nicht, das nachzumessen, denn wie bekannt hat sich die 17. Bundesregierung erneut eine Reform des Vergaberechts auf die Fahnen geschrieben.

Quelle: www.vergabeblog.de, von Marco Junk

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