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Öffentliche Aufträge sozial verantwortlich vergeben

Mit der Reform des Vergaberechts 2009 hat die Bundesregierung die Grundlagen für eine sozial verantwortliche Beschaffung gelegt. Öffentliche Auftraggeber können nun soziale Anforderungen für die Ausführung von Aufträgen vorgeben. Es wurde hiermit der gesetzliche Rahmen geschaffen um nachhaltiges Einkaufen unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte zu ermöglichen. Hiervon betroffen sind zum Beispiel die Beschaffung von Natursteinen, Textilien, Spielwaren sowie Produkte der Informationstechnologie.

Mehr Informationen zur Vergaberechtsreform und Tipps zur praktischen Umsetzung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

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