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Kündigung
Kündigungen des Jahresabonnements für das folgende Kalenderjahr müssen mindestens sechs Wochen vor Jahresende schriftlich im SDV vorliegen. Kündigungen des Halbjahres- und Vierteljahresabonnements müssen mindestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich im SDV vorliegen. Halb- und Vierteljahresabonnements werden bei nicht erfolgter Kündigung zu einem Jahresabonnement umgewandelt.