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Elektronische Vergabe

Einfach modern ausschreiben
und beschaffen.

Standardisierung von Geschäftsabläufen

  • Medienbruchfreie Bearbeitung
  • Transparenz

Elektronische Vergabe

Im Ausschreibungswesen haben elektronische Arbeitsprozesse stark an Bedeutung gewonnen. Der Freistaat Sachsen und zahlreiche Kommunen und Gemeinden führen Software zur elektronischen Vergabe ein oder haben sich breits damit ausgestattet.

Sowohl Vergabestellen als auch Bieter profitieren vom Umstieg auf die elektronische, medienbruchfreie Vergabe.

SDV Vergabe unterstützt Sie bei der Einführung der elektronischen Vergabe und Beschaffung mit Softwarelösungen und der Plattform Vergabe24.de. Die Mehrzahl Ihrer Bieter ist bereits heute mit Vergabe24.de und unserer Bietersoftware vertraut.

Zur Einführung der elektronischen Vergabe steht Ihnen unser Beraterteam mit umfangreichem Praxis Know-how zur Verfügung.

Grundlagen und Nutzen

Elektronische Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge decken dieselben Prozessschritte ab, die auch beim papiergebundenen Vergabeverfahren anfallen, von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Veröffentlichung der Bekanntmachung, die Angebotsabgabe und -wertung bis hin zur Auftragserteilung.

Die elektronische Vergabe wird von der Europäischen Kommission unterstützt. Rahmenbedingungen wurden in den Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG festgehalten. Ein Aktionsplan vom 13.12.2004 soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Richtlinien zum elektronischen Beschaffungswesen umzusetzen und das Potenzial der elektronischen Vergabe voll auszuschöpfen. Im Rahmen der i2010-Initiative will die EU-Kommission die Verwaltungen in den 25 EU-Mitgliedsstaaten bis 2010 für die E-Vergabe fit machen.

Ihre Vorteile

  • Standardisierung von Geschäftsabläufen
  • Senkung der Prozesskosten
  • Verringerung der Durchlaufzeiten
  • Medienbruchfreie Bearbeitung
  • Dokumentation aller Aktivitäten in einem System
  • Transparenz, Erhöhung der Prozesssicherheit, Korruptionsprävention
  • Juristische Unterstützung im gesamten Ausschreibungsprozess

Elektronische Signatur

Mit elektronischen Signaturen können elektronische Dokumente unterschrieben werden. Im öffentlichen Ausschreibungswesen innerhalb Deutschlands und der EU werden fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen verlangt.

Lösung für die fortgeschrittene Signatur in der elektronischen Vergabe

Da diese sicherheitstechnischen Anforderungen an die fortgeschrittene Signatur im Signaturgesetzt (SigG) nur sehr rudimentär geregelt sind, verlangt der Gesetzgeber nach § 21 VOB/A und § 21 VOL/A „ergänzende Anforderungen“ vom Auftraggeber für den rechtsgültigen Einsatz fortgeschrittener Signaturen für die elektronische Vergabe.

Die Ausschreibungsdienste von Vergabe24.de haben deshalb mit weiteren Anbietern und dem Beschaffungsamt des Bundesministerium des Inneren eine sehr kostengünstige, plattformübergreifende Lösung für die digitale Angebotsabgabe mit fortgeschrittener Signatur entwickelt.

Qualifizierte elektronische Signaturen

Die qualifizierten elektronischen Signaturen müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie die fortgeschrittenen elektronischen Signaturen. Zusätzlich gilt bei den qualifizierten elektronischen Signaturen eine weitere Bedingung: Der Unterzeichner muss seine Signatur erstellen, indem er eine sichere Hardware und/oder Software („Signaturerstellungseinheit“) benutzt und ein Verfahren anwendet, das zum Zeitpunkt der Signaturerstellung auf einem gültigen Zertifikat beruht und die Echtheit der elektronischen Unterschrift beglaubigt

Die von SDV Vergabe angebotenen Vergabesoftwarelösungen AI Vergabemanager und abc-connect lassen das Arbeiten mit der fortgeschrittenen und der qualifizierten elektronischen Signatur zu.

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