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Veröffentlichung von
Bekanntmachungen

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Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Die VwV Ausschreibungsdienst regelt die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen im Rahmen des Sächsischen Ausschreibungsdienstes.

Eine Veröffentlichungspflicht besteht für:

  • staatliche Auftraggeber im Freistaat Sachsen,
  • kommunale Auftraggeber im Freistaat Sachsen,
  • Stellen, die staatliche Zuwendungen nach § 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen erhalten

und für folgende Informationen:

Öffentliche Ausschreibungen und öffentliche Teilnahmewettbewerbe

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen sind die vorstehend genannten Auftraggeber verpflichtet, ihre öffentlichen Ausschreibungen und öffentlichen Teilnahmewettbewerbe zur Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL und VOF im Sächsischen Ausschreibungsdienst zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt auf Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt. Eine Bekanntmachung ist gemäß VwV Ausschreibungsdienst mit Erscheinen ihrer Veröffentlichung auf Vergabe24.de bewirkt.

Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen

Die vorstehend genannten Auftraggeber sind verpflichtet, fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 19 Abs. 5 VOB/A im Sächsischen Ausschreibungsdienst zu informieren.

Diese Informationen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
  • voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.

SDV Vergabe veröffentlicht die Informationen zu beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen auf Vergabe24.de. Eine Bekanntmachung ist gemäß VwV Ausschreibungsdienst mit Erscheinen ihrer Veröffentlichung auf Vergabe24.de bewirkt.

Vergebene Aufträge

Die vorstehend genannten Auftraggeber sind verpflichtet, erteilte Aufträge nach § 20 Abs. 3 VOB/A, § 19 Abs. 2 VOL/A im Sächsischen Ausschreibungsdienst zu veröffentlichen.

Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:

§ 20 Abs. 3 VOB:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  • gewähltes Vergabeverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Name des beauftragten Unternehmens


§ 19 Abs. 2 VOL:

  • Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressaten
  • Name des beauftragten Unternehmens
  • Vergabeart
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung

SDV Vergabe veröffentlicht die Informationen über vergebene Aufträge auf Vergabe24.de. Eine Bekanntmachung ist gemäß VwV Ausschreibungsdienst mit Erscheinen ihrer Veröffentlichung auf Vergabe24.de bewirkt.

Übertragung von Bekanntmachungen an SDV Vergabe

Bekanntmachungen können aus den Softwarelösungen AI Vergabemanager und E-Form elektronisch im E-Form-Format an SDV Vergabe übermittelt werden. Übertragungen können außerdem per E-Mail an ausschreibung@sdv.de und per Telefax an: 0351 4203-1440 erfolgen. Die Übertragungen per E-Mail und per Telefax erfolgen nicht im E-Form-Format.

Alle ausschreibenden Stellen können ihre Vergabeunterlagen durch SDV Vergabe in elektronischer Form und in Papierform an die Bieter versenden lassen. Für die Nutzung dieser Dienstleistung durch Vergabestellen ist lediglich die Übergabe einer Mustervergabeunterlage mit dem Bekanntmachungstext an SDV Vergabe notwendig. Das Verfahren wird den Vergabestellen nach VwV Ausschreibungsdienst empfohlen.

Preise für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen auf der Vergabeplattform Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt

Staatliche und kommunale Auftraggeber sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen

Übertragung der Bekanntmachung Preis
im E-Form-Format kostenfrei
nicht im E-Form-Format 40,00 EUR

Privatpersonen und privatrechtlich organisierte Auftraggeber

Übertragung der Bekanntmachung Preis
im E-Form-Format bei Veröffentlichung auf Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt 4,00 EUR pro Zeile (ca. 70 Zeichen)
im E-Form-Format bei Veröffentlichung nur auf Vergabe24.de
(Bitte beachten Sie die Regelungen der VwV Ausschreibungsdienst.)
kostenfrei
nicht im E-Form-Format bei Veröffentlichung auf Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt 5,00 EUR pro Zeile (ca. 70 Zeichen)
nicht im E-Form-Format bei Veröffentlichung nur auf Vergabe24.de
(Bitte beachten Sie die Regelungen der VwV Ausschreibungsdienst.)
40,00 EUR

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.

Versand von Vergabeunterlagen

Alle ausschreibenden Stellen können ihre Vergabeunterlagen durch SDV Vergabe in elektronischer Form und in Papierform an die Bieter versenden lassen. Für die Nutzung dieser Dienstleistung durch Vergabestellen ist bei öffentlichen Ausschreibungen lediglich die Übergabe einer Mustervergabeunterlage mit dem Bekanntmachungstext an SDV Vergabe notwendig. Bei beschränkten und freihändigen Verfahren erfolgt der Versand auf Anforderung der Vergabestelle.

Vergabe24.de - Das Vergabeportal für Deutschland

Über 15.000 öffentliche Auftraggeber aus dem gesamten Bundesgebiet publizieren ihre Ausschreibungen auf Vergabe24.de. Dadurch veröffentlichen wir jährlich mehr als 250.000 Vergaben. Vergabe24 ist das gemeinsame Portal der Ausschreibungsblätter Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens, des Deutschen Ausschreibungsblattes sowie der bi AusschreibungsDienste.

Weiterleitung der Bekanntmachung durch SDV Vergabe

SDV Vergabe leitet auf Wunsch der Vergabestellen Bekanntmachungstexte an das Amtsblatt der Europäischen Union, die Ausschreibungsblätter Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens, das Deutschen Ausschreibungsblattes sowie an bi AusschreibungsDienste weiter.

Die Dienstleistung der Weiterleitung ist für sächsische Vergabestellen kostenfrei. Evtl. entstehende Veröffentlichungskosten bei diesen Medien trägt die Vergabestelle selbst. Eine Weiterleitung von Bekanntmachungen erfolgt nur, wenn SDV-Vergabe dazu durch die Vergabestelle beauftragt wurde.

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