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Veröffentlichung von
Bekanntmachungen

Einfach modern ausschreiben
und beschaffen.

Ihre Ausschreibung in guten Händen

  • Schnelle Veröffentlichung der Bekanntmachungen
  • Kostengünstige Veröffentlichung
  • Ansprache eines großen Bieterkreises

Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Gemäß Ziffer 3. VwV Ausschreibungsdienst sind die staatlichen und kommunalen Auftraggeber im Freistaat Sachsen verpflichtet, ihre öffentlichen Ausschreibungen und öffentlichen Teilnahmewettbewerbe zur Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL und VOF im Sächsischen Ausschreibungsdienst zu veröffentlichen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Vergabeplattform Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt veröffentlicht. Eine Bekanntmachung ist gemäß Ziffer 3.d) VwV Ausschreibungsdienst mit Erscheinen ihrer Veröffentlichung auf Vergabe24.de bewirkt.

Auf Wunsch leiten wir Ihre Bekanntmachungen an andere offizielle Ausschreibungsdienste und an das Amtsblatt S der Europäischen Union zur Veröffentlichung weiter.

Übertragung von Bekanntmachungen an SDV Vergabe

Bekanntmachungen können aus den Softwarelösungen AI-Vergabemanager, abc-connect und e-form elektronisch im e-form-Format an SDV Vergabe übermittelt werden. Übertragungen können außerdem per E-Mail an ausschreibung@sdv.de und per Telefax an: 0351 4203-264 oder 0351 4203-267 erfolgen. Die Übertragungen per E-Mail und per Telefax erfolgen nicht im e-form-Format.

Preise für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen auf der Vergabeplattform Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt

Staatliche und kommunale Auftraggeber sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen

Übertragung der Bekanntmachung Preis
im e-form-Format kostenfrei
nicht im e-form-Format 40,00 EUR

Privatpersonen und privatrechtlich organisierte Auftraggeber

Übertragung der Bekanntmachung Preis
im e-form-Format bei Veröffentlichung auf Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt 4,00 EUR pro Zeile (ca. 70 Zeichen)
im e-form-Format bei Veröffentlichung nur auf Vergabe24.de kostenfrei
nicht im e-form-Format bei Veröffentlichung auf Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt 5,00 EUR pro Zeile (ca. 70 Zeichen)
nicht im e-form-Format bei Veröffentlichung nur auf Vergabe24.de 40,00 EUR

Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen

Mit Inkrafttreten der neuen VOB sind Auftraggeber verpflichtet, in Internetportalen oder in ihren Beschafferprofilen fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen (§ 19 Abs. 5 VOB/A) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Diese Informationen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
  • voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.

SDV Vergabe wird die Informationen zu beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen der staatlichen und kommunalen Auftraggeber aus dem Freistaat Sachsen auf www.vergabe24.de veröffentlichen.

Informationen über vergebene Aufträge

Nach der neuen VOB, der neuen VOL und der Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren sind freihändig und beschränkt vergebene Aufträge ohne Teilnahmewettbewerb ab einem festgelegten Auftragswert auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil bekannt zu machen.

Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:

§ 20 Abs. 3 VOB-neu:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  • gewähltes Vergabeverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • Ort der Ausführung
  • Name des beauftragten Unternehmens

§ 19 Abs. 2 VOL-neu:

  • Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressaten
  • Name des beauftragten Unternehmens
  • Vergabeart
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung

Ziffer I Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  • gewähltes Vergabeverfahren
  • Auftragsgegenstand
  • Name und Sitz des beauftragten Unternehmens

SDV Vergabe veröffentlicht die Informationen der staatlichen und kommunalen Auftraggeber aus dem Freistaat Sachsen nach Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren im Sächsischen Ausschreibungsblatt und auf www.vergabe24.de und in gleicher Weise nach Inkrafttreten der neuen VOB und VOL. Mit Außerkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Beschleunigung Vergabeverfahren zum 31.12.2010 stehen diese Informationen nur noch unter www.vergabe24.de zur Verfügung.

Belegexemplare der Onlineversion unter www.vergabe24.de für Vergabestellen

Seit 24.7.2009 ist die neue VwV Ausschreibungsdienst in Kraft, wonach die Onlineversion des Ausschreibungsblattes die amtlich verbindliche ist. Bisher erhalten Vergabestellen, die die Vergabeunterlagen von SDV Vergabe versenden lassen, per E-Mail den Bekanntmachungstext mit den ergänzten Preisangaben der Vergabeunterlagen vor Veröffentlichung in der Onlineversion zugeschickt. Künftig sollen alle Vergabestellen den Bekanntmachungstext nach Veröffentlichung in der Onlineversion als Belegexemplar der Bekanntmachung per E-Mail erhalten. SDV Vergabe wird den internen Workflow und die IT-Systeme entsprechend umstellen. Sollten einzelne Vergabestellen nicht per E-Mail erreichbar sein, wird SDV ihnen die Bestätigungs-E-Mail mit dem Bekanntmachungstext per Fax übersenden. SDV wird den Workflow bis zum 20.12.2010 ändern.

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